BGH: Mordurteil gegen Täter von Sögel ist rechtskräftig

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Ein Mann, der im Jahr 1995 eine Frau in Sögel im niedersächsischen Emsland ermordete, muss ins Gefängnis. Das Urteil des Landgerichts Osnabrück weise keine Rechtsfehler auf und sei damit rechtskräftig, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag mit. Ermittler waren erst im vergangenen Jahr mithilfe eines DNA-Abgleichs auf die Spur des Täters gekommen. (Az. 3 StR 311/20)

Nach Auffassung des Landgerichts hatte er Elke S., die auf dem Heimweg von einem Kirmesbesuch war, vergewaltigen wollen. Als sie floh, verfolgte er sie bis auf ein Stoppelfeld und erdrosselte sie dort aus Angst vor Entdeckung. Die Ermittler konservierten nach dem Fund der Leiche DNA-Spuren von der Kleidung der Frau, die aber erst knapp 24 Jahre später mit neuen technischen Möglichkeiten ausgewertet werden konnten und zum Täter führten.

Das Osnabrücker Landgericht verurteilte ihn im März wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der BGH verwarf nun seine Revision.

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