BGH: Vergewaltigungsurteil gegen Verdächtigen in Fall „Maddie“ ist rechtskräftig

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Das Urteil wegen Vergewaltigung einer 72-Jährigen gegen den deutschen Verdächtigen im Fall „Maddie“ bleibt bestehen. Die Überprüfung habe keine Rechtsfehler ergeben, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag mit. Christian B. bleibt damit weiter in Haft. Die Mordermittlungen im Fall Madeleine McCann gegen ihn laufen unabhängig davon weiter. (Az. 6 StR 41/20)

2005 vergewaltigte B. in Portugal eine damals 72 Jahre alte US-Bürgerin. Das Landgericht Braunschweig verurteilte ihn 2019 dafür zu sieben Jahren Haft. B. forderte daraufhin vor dem BGH, das Vergewaltigungsurteil gegen ihn aufzuheben, weil er ursprünglich wegen einer anderen Tat an Deutschland ausgeliefert worden war.

Der BGH setzte das Verfahren aus und fragte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, ob das Vergewaltigungsurteil mit EU-Recht vereinbar sei. Weil die dortigen Richter dies bejahten, überprüfte der BGH die Entscheidung des Landgerichts nur noch auf Formfehler. Da er keine fand, ist das Urteil rechtskräftig.

B. sitzt noch bis Anfang Januar wegen eines Drogendelikts in Kiel in Haft. Erst am Donnerstag lehnte das Braunschweiger Landgericht eine Aussetzung der verbliebenen Strafe zur Bewährung ab. Damit bleibt B. im Gefängnis und tritt nach Verbüßung seine nächste Haftstrafe wegen Vergewaltigung an.

Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft betrachtet ihn zudem als Verdächtigen im Fall Madeleine McCann. Das damals dreijährige Mädchen verschwand 2007 aus einer Ferienanlage in Portugal. Die Ermittler vermuten, dass der auch wegen Sexualdelikten an Kindern vorbestrafte B. Maddie ermordete.

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