Bundestag beschließt Fortbestehen der epidemischen Notlage

Symbolbild: Reichstag/Bundestag
Symbolbild: Reichstag/Bundestag

Deutschland befindet sich wegen der anhaltend hohen Zahl an Corona-Infektionen weiterhin offiziell in einer epidemischen Notlage. Der Bundestag beschloss am Mittwoch mit deutlicher Mehrheit, dass die seit März bestehende „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ weiterhin fortbesteht. In namentlicher Abstimmung votierten 423 von 648 Parlamentariern für einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen, es gab 91 Nein-Stimmen und 134 Enthaltungen. 

Notwendig geworden war der neuerliche Beschluss durch die Reform des Infektionsschutzgesetzes, die Bundestag und Bundesrat zuvor beschlossen hatten. Das neue Gesetz präzisiert auch die Regelung zur epidemischen Notlage, bei deren Vorliegen der Bund eine Reihe von Einschränkungen und Schutzmaßnahmen treffen kann, etwa im Reiseverkehr.

Der Bundestag kann die Feststellung der Notlage auch jederzeit wieder aufheben, wenn er die Voraussetzungen nicht mehr für gegeben hält. Damit würde die Rechtsgrundlage für verhängte Einschränkungen entfallen.

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