Unternehmen und Beschäftigte können mitten in der Corona-Krise auch weiterhin auf das Kurzarbeitergeld des Staates setzen. Der Bundestag beschloss am Freitag eine Verlängerung der Bezugsdauer und der in der Krise geltenden Erleichterungen bis Ende 2021. Firmen können die Sozialversicherungsbeiräge im wesentlichen ebenfalls bis Ende 2021 weiterhin erstattet bekommen. Die Regelungen sollen eine Brücke in das Jahr 2022 bauen.
Die staatliche Kurzarbeit-Regelung soll verhindern, dass Unternehmen in Krisenzeiten Beschäftigte entlassen, weil es vorübergehend in den Betrieben weniger oder gar keine Arbeit gibt. Mit dem Beschluss des Bundestags können Kurzarbeiter bis zu 24 Monate Lohnersatz bekommen. Ab dem vierten Monat des Bezugs wird der Ersatzlohn von 60 auf 70 Prozent erhöht, ab dem siebten Monat auf 80 Prozent – auf 77 beziehungsweise 87 Prozent für Mütter und Väter.
Außerdem ist Kurzarbeitergeld vorübergehend für jeden Betrieb möglich, auch für Beschäftigte in Zeitarbeit. Derzeit reicht es auch, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten eines Unternehmens von Arbeitsausfall betroffen sind.
Der Bund erstattet den Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge der Kurzarbeiter bis zum 30. Juni 2021 vollständig, in der zweiten Jahreshälfte 2021 dann in der Regel zur Hälfte. Wenn die Firmen Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit ermöglichen, soll es auch dann eine vollständige Erstattung geben.
Die Kosten für das verlängerte Kurzarbeitergeld trägt der Bund. Er gewährt der Bundesanstalt für Arbeit dafür Bundeshilfen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte die Kosten beim Koalitionsbeschluss im August auf rund zehn Milliarden Euro beziffert.