Bundesverfassungsgericht lehnt Corona-Eilantrag von Kinobetreiberin in Bayern ab

Eilmeldung des Nürnberger Blatt
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Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die bayerischen Coronaregeln abgelehnt. Zwar sei die erzwungene Schließung des Restaurants ein Eingriff in das Grundrecht auf Berufsfreiheit, erklärte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe. Jedoch seien die Maßnahmen befristet, weswegen sie die Frau nicht unbedingt in ihrer Existenz bedrohten. (Az. 1 BvR 2530/20)

Für die Schließung von Restaurants sprechen den Richtern zufolge in der Pandemie gute Gründe. Es müsse zwar grundsätzlich geprüft werden, ob diese verfassungsgemäß seien. Aber in dem Fall müsse zusätzlich berücksichtigt werden, dass die Maßnahmen nur bis zum 30. November erlassen seien und es zudem wirtschaftliche Hilfen für Gaststätten gebe. Bezüglich des Kinos hätte sich die Betreiberin zunächst an den bayerischen Verwaltungsgerichtshof wenden müssen.

Die Gefahren der Pandemie seien weiterhin sehr ernst zu nehmen, erklärte das Verfassungsgericht. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Restaurants zum Infektionsgeschehen beitrügen. Der Schutz von Leben und Gesundheit ist demnach in dem Fall wichtiger als die Berufsfreiheit.

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