Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag den Weg für eine feste Fehmarnbelt-Querung freigemacht. Mehrere Klagen gegen den deutschen Planfeststellungsbeschluss wurden abgewiesen. Damit kann der kombinierte Auto- und Eisenbahntunnel zwischen Deutschland und Dänemark gebaut werden. (Az. BVerwG 9 A 7.19 u.a.)
Geklagt hatten ein Aktionsbündnis, Umweltschützer und Fährunternehmen. Die vorgesehenen Auflagen stellten aber sicher, dass weder für die Schifffahrt noch für die Natur große Risiken oder Beeinträchtigungen zu erwarten seien, so das Gericht. Der deutsch-dänische Staatsvertrag zu der Querung sei völkerrechtlich bindend.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist rechtskräftig. Das bedeutet, dass der Tunnel gebaut werden darf. Vor dem Europäischen Gerichtshof sind weitere Klagen anhängig, bei denen es aber um die Staatsgarantien Dänemarks geht. In weiteren Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig geht es um die Anbindung des Tunnels ins Hinterland.