Eilantrag gegen Maskenpflicht bei Stuttgarter Oberbürgermeisterwahl abgelehnt

Symbolbild: Maskenpflicht
Symbolbild: Maskenpflicht

Die Infektionsschutzmaßnahmen bei der Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart am Sonntag sind aller Voraussicht nach rechtmäßig. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht lehnte am Freitag den Eilantrag von vier Antragstellern dagegen ab. Die vier wollen sich als „Wahlbeobachter“ betätigen.

Ihr Plan sei, am Sonntag in Wahllokalen unterwegs zu sein, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage bestätigte. Dort besteht die Pflicht, eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen und den Mindestabstand einzuhalten. Zudem müssen alle, die nicht zur Stimmabgabe kommen, ihre Daten angeben. Wer sich nicht an diese Regeln hält, darf nicht ins Wahllokal und kann stattdessen – so er in Stuttgart wahlberechtigt ist – einen Wahlschein beantragen. So sieht es eine Verfügung der Stadt vor, gegen die der Eilantrag gestellt wurde.

Das Gericht lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass die Stadt angesichts der Corona-Infektionszahlen zum Handeln verpflichtet sei. Die Maßnahmen dienten dazu, Leben und körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung zu schützen und seien „aller Voraussicht nach nicht zu beanstanden“. Sie trügen vielmehr dazu bei, die Wahl überhaupt zu ermöglichen. 

Zur Oberbürgermeisterwahl treten in Stuttgart insgesamt 14 Kandidatinnen und Kandidaten an. Umfragen zufolge zeichnet sich bislang nicht ab, wer nach der Wahl die Nachfolge von Fritz Kuhn (Grüne) antreten wird.

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