Italien muss die Luftverschmutzung mit Feinstaub schneller bekämpfen. Das Land habe gegen die EU-Richtlinie zur Luftqualität verstoßen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag. Die EU-Kommission hatte wegen Vertragsverletzung geklagt, nachdem die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) in mehreren italienischen Regionen jahrelang höher waren als erlaubt. (Az. C-644/18)
Feinstaub, der vor allem in der Industrie und im Straßenverkehr entsteht, kann in Bronchien und Lunge eindringen und das Risiko für verschiedene Krankheiten begünstigen. Die Tages- und Jahresgrenzwerte seien in den betreffenden Gebieten zwischen 2008 und 2017 „mit großer Regelmäßigkeit“ überschritten worden, stellte das Gericht fest. Italien habe nicht rechtzeitig Maßnahmen dagegen ergriffen. Manche der Pläne sähen vor, dass die Luftreinhaltungsziele erst 20 Jahren nach Inkrafttreten der Grenzwerte erreicht würden. Dies, so das Gericht, stehe dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt entgegen.
Gegen Deutschland ist am EuGH ebenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren wegen schlechter Luft anhängig. Dabei geht es aber nicht um Feinstaub, sondern um Stickstoffdioxid, das vor allem durch Dieselmotoren ausgestoßen wird. Ein Urteilstermin in diesem Verfahren steht noch nicht fest.