EuGH muss sich mit Diskriminierung von Teilzeitkräften befassen

Symbolbild: EuGH
Symbolbild: EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss sich mit der möglichen Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten befassen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt bat den EuGH laut Mitteilung vom Mittwoch um die Auslegung des EU-Rechts im Streit eines Piloten mit seinem Arbeitgeber. Bei der Airline erhalten Mitarbeiter eine Extrazahlung, wenn eine bestimmte Zahl von Arbeitsstunden überschritten ist – diese Grenze ist für Voll- und Teilzeitkräfte gleich. (Az. 10 AZR 185/20 (A))

Der Kläger findet, dass diese Regelung Teilzeitkräfte benachteiligt. Er selbst arbeitet als Flugzeugführer und Erster Offizier in 90 Prozent der Vollarbeitszeit. Die Fluggesellschaft argumentiert, dass die Vergütung eine besondere Mehrbelastung ausgleichen soll. 

Das Arbeitsgericht München gab der Klage des Piloten statt, das Landesarbeitsgericht wies sie in der Berufung ab. Das BAG hat das Verfahren nun ausgesetzt und dem EuGH unter anderem die Frage vorgelegt, ob eine schlechtere Behandlung von Teilzeitbeschäftigten gerechtfertigt sein kann, wenn damit eine besondere Belastung ausgeglichen werden soll. Wann der EuGH entscheidet, ist noch nicht bekannt.

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