Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) im Fall eines syrischen Kriegsdienstverweigerers. Der Mann floh aus seinem Heimatland, um dem Wehrdienst zu entgehen, und stellte in Deutschland einen Asylantrag. Als der abgelehnt wurde, zog er vor das Verwaltungsgericht Hannover, das den EuGH um Auslegung des EU-Rechts bat. (Az. C‑ 238/19)
In Syrien hatte der Mann zunächst erfolgreich seine vorübergehende Zurückstellung vom Wehrdienst beantragt. Als diese auslief, floh er vor der unmittelbar drohenden Einberufung zum Militär. Das Gericht in Hannover möchte nun unter anderem wissen, ob diese Flucht vor dem Wehrdienst als Grund für Verfolgung im Heimatland gesehen werden kann.