Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Jürgen Martens, erwartet ein juristisches Nachspiel wegen der möglichen Einschleusung von Störern in den Bundestag durch die AfD. „Ich gehe davon aus, dass der Vorgang auch strafrechtlich überprüft wird“, erklärte Martens am Donnerstag. Er verwies auf die im Strafgesetzbuch vorgesehene mögliche Strafbarkeit eines Versuchs der Nötigung von Mitgliedern eines Verfassungsorgans.
„Obgleich diese Versuche keine Erfolg gehabt haben, ist ein solches Verhalten demokratisch unakzeptabel“, erklärte Martens weiter. Er gehe davon aus, dass nach dem Einschreiten der Polizei und der Sitzung des Ältestenrats im Bundestag eine entsprechende Abgabe des Vorfalls an die Staatsanwaltschaft Berlin erfolgen werde, erklärte der FDP-Politiker weiter.
Der Ältestenrat des Bundestages befasst sich am Nachmittag mit den Störungen durch Besucher, die offenbar von der AfD eingeladen worden waren. Während der Debatte und Abstimmung über das geänderte Infektionsschutzgesetz am Mittwoch waren mehrere Abgeordnete auf den Gängen des Bundestags von Gegnern der Corona-Maßnahmen bedrängt und gefilmt worden – darunter Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).
SPD-Fraktionsvize Katja Mast sprach am Donnerstag im Kurzbotschaftendienst Twitter von einem „Akt der Sabotage“. Dass die AfD rechte Störer „in den Bundestag schleust, ist ein unfassbarer Tiefpunkt“, schrieb Mast. Auch das Verhalten der AfD im Plenarsaal sei „unerträglich“. Die Partei wolle „die Demokratie zersetzen“.