Das oberste französische Verwaltungsgericht hat am Sonntag die von der Regierung angeordnete Begrenzung der Teilnehmer an Gottesdiensten auf maximal 30 gekippt. Das Gericht bezeichnete die Maßnahme angesichts der Größe vieler Gotteshäuser als unverhältnismäßig. Die Regel führe dazu zudem dazu, dass viele Gläubige gar nicht teilnehmen könnten. Die Regierung erhielt nun eine dreitägige Frist zum Überarbeiten ihrer Vorschriften.
Seit Samstag gelten in Frankreich erste Lockerungen der strikten Corona-Regeln. Alle Geschäfte dürfen unter Hygiene-Auflagen wieder öffnen, Sport und Spaziergänge im Freien sind länger möglich als zuvor. Gegen die Begrenzung der Zahl der Teilnehmer bei Gottesdiensten waren am Freitag katholische Vereinigungen vor Gericht gezogen.