Früherer Mainzer Finanzminister Deubel verliert nach Urteil Beamtenpension

Justitia - Bild: axel.bueckert via Twenty20
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Nach einer Verurteilung wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage hat der frühere ehemalige rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) seine Beamtenpension zu Recht verloren. Das entschied das Koblenzer Verwaltungsgericht nach eigenen Angaben vom Montag in einem Eilverfahren. Die Vorgaben des Landesbeamtenversorgungsgesetzes seien eindeutig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ist möglich. (5 L 904/20.KO)

Deibel war vom Landgericht in Koblenz wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage im Zusammenhang mit der sogenannten Nürburgringaffäre zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Eine von Deubel angestrengte Revision verwarf der Bundesgerichtshof Ende September, dadurch wurde das Urteil gegen ihn rechtskräftig. Das Land strich daraufhin die Pensionszahlungen an den ehemaligen Minister, wogegen dieser sich wiederum vor dem Verwaltungsgericht zur Wehr setzte.

Nach Angaben des Verwaltungsgerichts verliert ein Ruhestandsbeamter in Rheinland-Pfalz laut Gesetz seine Pensionsansprüche, wenn er nach Beendigung seines Beamtenverhältnisses für eine vorsätzlich begangene Tat zu einer mindestens zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt wird. In dem Eilverfahren ging es demnach unter anderem um die Frage, ob die Vorschrift auch bei einer Verurteilung wegen mehrerer einzelner Delikte gilt und wann diese Rechtsverstöße jeweils begangen wurden.

Deubel war vor elf Jahren zurückgetreten, nachdem eine private Finanzierung des Projekts „Nürburgring 2009“ – des Ausbaus der gleichnamigen Rennstrecke in der Eifel zu einem riesigen Freizeit- und Businesszentrum – gescheitert war. Die Kosten beliefen sich auf rund 330 Millionen Euro, das Land musste damals dafür einspringen.

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