Gericht hebt Maskenpflicht in bestimmten Bereichen in Region Hannover auf

Symbolbild: Mann trägt Maske
Symbolbild: Mann trägt Maske

Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine in der Region um die niedersächsischen Landeshauptstadt geltende Maskenpflicht in „Ladengebieten“, „Einkaufszentren“ und „Einkaufsstraßen“ am Dienstag in einem Eilverfahren aufgehoben. Die Begrifflichkeiten in der Allgemeinverfügung seien nicht ausreichend bestimmt, erklärte das Gericht. Es sei nicht klar erkennbar, ab wann ein Bereich als „Einkaufsstraße“, „Ladengebiet“ oder „Einkaufszentrum“ einzustufen sei. Erläuterungen enthalte die Verfügung nicht. (Az. 15 B 5704/20).

Weiterhin unverändert Bestand hat nach Gerichtsangaben allerdings die Maskenpflicht in Fußgängerzonen, auf Wochen- oder Jahrmärkten und an allen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen auf engen Raum begegnen oder aufhalten. Diese Bestimmungen wurden nicht angefochten. An der generellen Berechtigung der Regionalregierung, in bestimmten öffentlichen Bereichen eine allgemeine Maskenpflicht anzuordnen, hatten die Richter darüber hinaus auch keinen Zweifel.

Wer gegen die Formulierungen in der Verfügung klagte, wurde nicht mitgeteilt. Die Entscheidung ist auch noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich. Die Region Hannover umfasst die Landeshauptstadt sowie umliegende Kreise und Gemeinden. Sie erbringen bestimmte Leistungen seit 2001 gemeinsam.

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