Drei Tage nach der eskalierten Demonstration der sogenannten Querdenken-Bewegung am Samstag in Leipzig hat das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) seine Entscheidung zur Genehmigung der Kundgebung begründet. „Die letzte aktenkundige Gefahrenprognose“ der Polizei vom Donnerstagabend sei „von einer Versammlung mit geschätzt 16.000 Teilnehmern ausgegangen“, erklärte das OVG am Dienstag in Bautzen. Die Versammlungsfläche in der Leipziger Innenstadt sei „nach Abzug nicht nutzbarer Flächen noch 111.401,93 Quadratmeter groß gewesen“.
Bei einer vom Gesundheitsamt zur Wahrung der erforderlichen Mindestabstände als ausreichend angesehenen Fläche pro Teilnehmer von sechs Quadratmetern habe der für 16.000 Teilnehmer nötige Platz von 96.000 Quadratmetern zur Verfügung gestanden. Die verbleibenden 15.000 Quadratmeter seien zudem „ein ausreichender Puffer gewesen“.
Zudem habe „die ortsfeste Versammlung zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit geboten, dass sich die ohnehin anreisenden Teilnehmer dort überwiegend aufhalten und nicht ungeordnet in der Innenstadt verteilen“. Damit sei wiederum bei der von der Stadt verfügten Verlegung der Versammlung zur Messe zu rechnen gewesen.
Bei der Kundgebung mit rund 20.000 Teilnehmern hatte es zahlreiche Verstöße gegen die Corona-Auflagen gegeben. Es kam zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, nachdem die Polizei die Demonstration wegen der Verstöße vorzeitig aufgelöst hatte. Als Konsequenz aus den Ereignissen will Sachsen nun seine Corona-Verordnung verschärfen.