Heil gibt Entwurf für Homeoffice-Gesetz in die Ressortabstimmung

Symbolbild: Homeoffice
Symbolbild: Homeoffice

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat am Montag den Entwurf für sein Homeoffice-Gesetz zur Abstimmung an die übrigen Ressorts geschickt. Das verlautete aus Regierungskreisen. Auf einen Rechtsanspruch auf bis zu 24 Tage Homeoffice im Jahr verzichtet Heil laut dem AFP vorliegenden Entwurf. Dies hatte er Mitte November bereits angekündigt. 

Arbeitnehmer sollen nach dem Wunsch Heils das Recht auf ein Gespräch mit dem Arbeitgeber zum Thema Homeoffice bekommen, einen so genannten Erörterungsanspruch. Dies soll laut Entwurf in der Gewerbeordnung geregelt werden. Bei einer Ablehnung soll der Arbeitgeber dies begründen müssen. 

Vorgeschrieben sein soll zudem die tägliche Erfassung der Arbeitszeit im Homeoffice. Auch den Arbeitsschutz regelt das geplante Gesetz: „Künftig genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, soweit sie von zu Hause aus oder an einem anderen Ort außerhalb der Unternehmensstätte arbeiten, im gleichen Umfang Versicherungsschutz wie bei einer Tätigkeit in der Unternehmensstätte“, heißt es im Entwurf. Auch wer das Haus verlässt, um etwa sein Kind zur Kita oder Schule zu bringen, soll unfallversichert sein. 

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte auch den Kompromissvorschlag Heils Mitte November zurückgewiesen. Arbeit im Homeoffice müsse Sache der Firmen und ihrer Mitarbeiter bleiben, sagte er der „Bild am Sonntag“. 

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