Lambrecht veranlasst stärkere Erhöhung der Unterhaltssätze für Kinder

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. - Bild: BMJV/Thomas Koehler/ photothek
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. - Bild: BMJV/Thomas Koehler/ photothek

Die Unterhaltssätze für minderjährige Kinder steigen zum Jahreswechsel stärker als bislang angenommen. Eine am Freitag veröffentlichte Rechtsverordnung des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass beispielsweise der Mindestunterhalt für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs auf 393 Euro monatlich steigt. In der bisher gültigen Fassung der Verordnung war eine Anhebung auf lediglich 378 Euro vorgesehen. Derzeit beträgt der Mindestsatz 369 Euro.

„Der jetzt erschienene Existenzminimumbericht belegt, dass das Existenzminimum für Kinder in den Jahren 2021 und 2022 deutlich gestiegen ist“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). „Ich betrachte es daher als zwingend, den Mindestunterhalt bereits ab dem kommenden Jahr zu erhöhen.“ Sie wolle sicherstellen,  „dass unseren Kindern alle Mittel zur Verfügung stehen, die für die Sicherung ihres täglichen Bedarfs benötigt werden“.

Die neue Rechtsverordnung sieht für Kinder von sieben bis zwölf Jahren eine Anhebung auf 451 Euro statt auf 434 Euro vor. Derzeit liegt der Betrag bei 424 Euro. Bei älteren Kindern unter 18 werden ab dem Jahreswechsel mindestens 528 Euro fällig. Zuvor waren lediglich 508 Euro vorgesehen. Der aktuelle Mindestbetrag liegt bei 497 Euro.

„Die Erhöhung des Mindestunterhalts ist erforderlich, damit Behörden und Gerichte von der richtigen Bemessungsgrundlage für den Kindesunterhalt ausgehen“, fügte Lambrecht hinzu. Der Mindestunterhalt bildet laut Ministerium die Berechnungsgrundlage sowohl für die von der Rechtsprechung entwickelte sogenannte Düsseldorfer Tabelle als auch für die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen der Jugendämter.

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