Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat Teilen der sogenannten Querdenker-Bewegung Verfassungsfeindlichkeit vorgeworfen. „Wer sich Parolen wie ‚Berlin muss brennen‘ auf die Fahnen schreibt, verfolgt ein anderes Ziel, als gegen ein Infektionsschutzgesetz zu demonstrieren“, sagte Lambrecht den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben). „Solche Leute zielen auf unseren Staat und unsere demokratische Grundordnung.“
Mit Blick auch auf die jüngste Demonstration gegen die Corona-Auflagen am Mittwoch in Berlin sagte Lambrecht, es stelle sich die Frage, „ob die Bewegung ein Sammelbecken für Rechtsextremisten, Antisemiten und Verschwörungstheoretiker“ geworden sei. Was sie nicht mehr nachvollziehen könne, sei die „Geschichte vom einfachen, besorgten Bürger, der auf die Straße geht“.
Am Mittwoch hatte die Polizei in Berlin eine Demonstration mit rund 5000 Teilnehmern gegen die Corona-Auflagen mit Wasserwerfern und Pfefferspray aufgelöst. Zuvor hatte es stundenlange Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei gegeben. Der Deutsche Journalistenverband berichtete zudem von Angriffen auf Journalisten.
Die Demonstration richtete sich auch gegen die Reform des Infektionsschutzgesetzes, die am Mittwoch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Teilnehmer verglichen die Verordnung mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten. Lambrecht kritisierte dies scharf: „Das ist ein infamer Vergleich, der die Opfer des Naziregimes verhöhnt und für den mir jedes Verständnis fehlt“, sagte sie. Damals seien faktisch die Rechte des Parlaments und die Verfassung außer Kraft gesetzt worden. „Heute stärken wir die Rechte des Bundestags und zeigen klar auf, welche Einschränkungen unter welchen Voraussetzungen möglich sind.“
Das Infektionsschutzgesetz sei auch kein „Persilschein“, wies die Justizministerin entsprechende Kritik des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, zurück. „In dem neuen Paragrafen 28a werden die besonders eingriffsintensiven Schutzmaßnahmen konkret benannt und die Voraussetzungen für ihre Anordnung festgelegt“, betonte die Ministerin.