Das Braunschweiger Landgericht hat ein vorzeitiges Ende der Haft des deutschen Verdächtigen im Fall „Maddie“ für ein Drogendelikt abgelehnt. Eine Aussetzung der verbliebenen Strafe zur Bewährung könne „unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nicht verantwortet werden“, teilte das Gericht in der niedersächsischen Stadt am Donnerstag mit. Christian B. sei mehrfach vorbestraft und habe früher bereits Bewährungen gebrochen.
Die Entscheidung kann von B. noch angefochten worden. Dieser hatte bei Gericht einen Antrag gestellt, vorzeitig aus der Haft für eine Verurteilung wegen Drogenbesitzes aus dem Jahr 2011 entlassen zu werden. Er war dafür zu einem Jahr und neun Monaten im Gefängnis verurteilt worden und hat inzwischen mehr als zwei Drittel der Strafe abgesessen. Mit dem Fall „Maddie“ hat dies nichts zu tun.
Auch eine Haftentlassung stand nicht im Raum, weil gegen B. zudem noch ein Untersuchungshaftbefehl nach einer Verurteilung wegen schwerer Vergewaltigung besteht. Das Braunschweiger Landgericht hatte ihn dafür im vergangenen Dezember zu sieben Jahren Haft verurteilt. Derzeit läuft die Revision am Bundesgerichtshof.
Mit der Ablehnung des Antrags folgte das Gericht nach eigenen Angaben den Einschätzungen der Staatsanwaltschaft und der Leitung der Haftanstalt, in der B. einsitzt. In der Vergangenheit habe der Verurteilte teils auch während laufender Bewährungsstrafen neue Verbrechen begangen, es sei mit weiteren schweren Strafraten zu rechnen. „Stabilisierende Faktoren“ seien dagegen nicht erkennbar.
B. wird von der Braunschweiger Staatsanwaltschaft als Verdächtiger in dem spektakulären Kriminalfall um das Verschwinden von „Maddie“ betrachtet. Sie geht davon aus, dass er das Mädchen ermordete. B. ist vielfach und erheblich vorbestraft, unter anderem auch wegen Sexualdelikten an Kindern. B. hielt sich früher oft in Portugal auf, wo er laut deutschen Ermittlern in Ferienanlagen und Hotels einbrach. Aus einer derartigen Anlage verschwand auch „Maddie“.