Ein Urteil gegen eine Krankenschwester aus Hessen, die Frühchen nicht verordnete Medikamente verabreichte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der Angeklagten als unbegründet, wie das Landgericht Marburg am Mittwoch mitteilte. Das Landgericht hatte die Frau im November 2019 wegen versuchten Mordes an Frühchen in vier Fällen sowie der gefährlichen Körperverletzung in einem Fall zu lebenslanger Haft verurteilt.
Die Marburger Richter sahen es als erwiesen an, dass die Krankenschwester den Zustand der Kinder bewusst verschlechtert hatte, um bei der Wiederbelebung ihre Fertigkeiten zeigen zu können. Demnach hatte die Frau zwischen Dezember 2015 und Februar 2016 mehreren Frühchen nicht verordnete Medikamente verabreicht.
Dabei nahm sie nach Angaben des Gerichts den Tod der Kinder billigend in Kauf. Das erste Kind, das nicht verordnete Medikamente erhalten hatte, starb später aufgrund anderer Ursachen. Das dritte Kind musste nach der Medikamentengabe wiederbelebt werden.