Londoner Gericht lehnt Johnny Depps Antrag auf Berufung ab

Johnny Depp - Bild. matsubokkuri, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons
Johnny Depp - Bild. matsubokkuri, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons

Johnny Depp hat nach seiner Niederlage im Verleumdungsprozess gegen die britische Boulevardzeitung „The Sun“ einen weiteren Rückschlag hinnehmen müssen. Ein Gericht wies am Mittwoch Depps Antrag auf Berufung ab. Er sehe keine „vernünftige Chance auf Erfolg“, urteilte Richter Andrew Nicol. Die „Sun“ hatte Depp 2018 in einem Artikel als „Ehefrauen-Schläger“ bezeichnet. Der Hollywoodstar verklagte die Zeitung daraufhin, er verlor jedoch den Prozess Anfang November.

Der 57-jährige Schauspieler muss zudem für die Gerichtskosten der Boulevardzeitung in Höhe von 705.000 Euro aufkommen, wie aus den Gerichtsunterlagen hervorging. Ihm bleibt nun nur noch die Möglichkeit, direkt vor das oberste Berufungsgericht Großbritanniens zu ziehen.

Depp hatte am 2. November den Verleumdungsprozess gegen „The Sun“ verloren, da der Artikel „im Wesentlichen wahr“ gewesen sei, befand Richter Nicol. In dem Artikel hatte Chefredakteur Dan Wootton die Schriftstellerin Joanne K. Rowling dafür kritisiert, dass sie dem „Ehefrauen-Schläger“ Depp eine Rolle in der Filmreihe „Phantastische Tierwesen“ gegeben habe. Wootton bezog sich auf Aussagen von Depps Ex-Frau Amber Heard, wonach sich Depp ihr gegenüber gewalttätig verhalten habe. Der Schauspieler bestreitet die Vorwürfe seiner Ex-Frau.

Depp, bekannt aus Filmen wie „Der Fluch der Karibik“ und „Edward mit den Scherenhänden“, kündigte nach dem Urteil auf der Internet-Plattformen Instagram an, dass die Gerichtsentscheidung seinen Kampf um die Wahrheit nicht beeinflussen werde. „Mein Leben und meine Karriere werden nicht durch diese Phase definiert werden“, schrieb er. 

Allerdings wirkte sich das Gerichtsurteil bereits auf seine Karriere aus. Wie Depp selbst berichtete, wurde er von der Produktionsfirma Warner Bros. „gebeten“, seine Rolle als Grindelwald in der Fantasy-Film-Reihe „Phantastische Tierwesen“ aufzugeben. Dies habe er „akzeptiert“.

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