Lukaschenko auf EU-Sanktionsliste gesetzt

Alexander Lukaschenko - Bild: Serge Serebro, Vitebsk Popular News / CC BY-SA
Alexander Lukaschenko - Bild: Serge Serebro, Vitebsk Popular News / CC BY-SA

Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko, sein Sohn Viktor sowie 13 andere Vertreter des osteuropäischen Landes sind auf die EU-Sanktionsliste gesetzt worden. Die EU-Mitgliedsstaaten gaben am Freitag ihre Zustimmung für die offizielle Mitteilung dieser Maßnahme. Damit werden die Guthaben der Betroffenen, unter denen sich auch Lukaschenkos Stabschef, der Geheimdienstchef von Belarus und die Pressesprecherin des Präsidenten befinden, eingefroren. Außerdem erhalten sie keine Visa für die EU.

Lukaschenko hält nach Informationen der Insider-Homepage „EU-Observer“ Anteile an Immobiliengesellschaften in Zypern. Die EU wirft Lukaschenko vor, vor den Neuwahlen am 9. August die wichigsten Kandidaten der Opposition ausgeschlossen zu haben und für die willkürliche Festnahme „friedlicher Demonstranten“ und die „Einschüchterung und Gewalt gegen Journalisten“ verantwortlich zu sein.

Die EU-Botschafter hatten die Sanktionen am Mittwoch auf den Weg gebracht. Das Vorgehen musste jedoch noch im schriftlichen Verfahren von den 27 Mitgliedstaaten bestätigt werden. 

Seit der Präsidentschaftswahl sieht sich Lukaschenko mit Massenprotesten konfrontiert. Die Opposition wirft dem seit 26 Jahren regierenden Staatschef Wahlbetrug vor. Die Sicherheitskräfte des Landes gehen regelmäßig gewaltsam gegen die Demonstranten vor. Die EU erkennt die Wiederwahl Lukaschenkos nicht an. 

Auch Experten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) warfen den Behörden von Belarus „massive“ Menschenrechtsverletzungen vor. „In allen Phasen“ der Präsidentschaftswahl habe es „Unregelmäßigkeiten“ gegeben, heißt es in einem am Donnerstag vorgelegten OSZE-Bericht. Die Abstimmung sei weder „transparent“ noch „frei oder fair“ verlaufen. Das offizielle Wahlergebnis müsse deshalb annulliert werden. Eine Wiederholung der Wahl müsse auf der Grundlage „internationaler Standards“ erfolgen.

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