Die Bundesregierung hat am Freitag Details zu den sogenannten Dezemberhilfen vorgestellt, mit denen von den Lockdown-Maßnahmen betroffene Betriebe wie Restaurants oder Kultureinrichtungen unter die Arme gegriffen werden soll. Wie bereits bei den Novemberhilfen will der Bund dabei Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes 2019 als Hilfen zur Verfügung stellen. Nach Angaben von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) wir dies „eine Menge Geld“ kosten: „15 oder vielleicht auch noch mehr Milliarden Euro können es werden, wenn alle ihre Möglichkeiten in Anspruch nehmen“, sagte er in Berlin.
„Aber das ist gut“, fügte Scholz hinzu. Denn eine Welle von Unternehmenspleiten wäre „viel, viel schwieriger und Entlassungen wären noch teurer“, sagte der Finanzminister. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärte, „Zusammenhalt und Solidarität“ seien angesichts der Tatsache, dass die Pandemie die Wirtschaft „noch einige Zeit“ in Atem halten werde, weiter das Gebot der Stunde.
Deutlich verlängert werden wegen der Corona-Krise die Überbrückungshilfen, bei denen es Zuschüsse des Bundes zu den Fixkosten gibt, die ungeachtet von Umsatzausfällen bei den Betroffenen weiter anfallen – beispielsweise für Mieten, Finanzierungskosten oder Grundsteuern. Die Überbrückungshilfen werden bis Ende Juni 2021 verlängert und nach Angaben der Bundesregierung ausgeweitet.
„Statt bislang maximal 50.000 Euro pro Monat beträgt die neue Förderhöchstsumme bei der Überbrückungshilfe III bis zu 200.000 Euro pro Monat“, erklärte Altmaier. Zudem würden mit dem Instrument der „Neustarthilfe“ als Teil der Überbrückungshilfe Soloselbständige mit einer Betriebskostenpauschale von bis zu 5000 Euro unterstützt. „Die Neustarthilfe ist damit gerade für viele Einzelkämpfer in der Kultur- und Medienbranche ein zentrales Unterstützungsangebot“, erläuterte der Wirtschaftsminister.
Bei den Überbrückungshilfen soll es außerdem ein „November- und Dezember-Fenster“ geben, das auch denjenigen Unternehmen einen Zugang zu den Hilfen ermöglichen soll, die von der November- oder Dezemberhilfe nicht umfasst werden. Antragsberechtigt bei diesen Hilfen sind eigentlich einerseits direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, wie beispielsweise Hotels, sowie „indirekt betroffene und mittelbar indirekt betroffene Unternehmen“. Dazu gehören Unternehmen, „die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.“
Nach Regierungsangaben soll es im Rahmen des „November- und Dezember-Fensters“ bei den Überbrückungshilfen nun einen erweiterten Zugang auch für Unternehmen geben, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent erlitten.
Der Handelsverband HDE begrüßte, dass damit auch Geschäfte, die indirekt von den Schließungen in der aktuellen Corona-Situation betroffen seien, erleichtert Überbrückungshilfen beantragen könnten. Bei entsprechenden Umsatzverlusten könnten somit auch Einzelhändler Hilfen bei der Deckung ihrer Betriebskosten erwarten.
Bei den Dezemberhilfen wird die Antragstellung über die Internetseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de nach Angaben der Bundesregierung aktuell vorbereitet. Eine genauere zeitliche Aussage sei derzeit aber noch nicht möglich.
Bei den Novemberhilfen hatte es zuletzt zunehmend Kritik an einer schleppenden Auszahlung gegeben. Beantragt werden können sie nun seit Mittwoch. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums gab es bis Freitagmorgen bereits rund 28.000 Anträge – davon mehr als 12.000 von Soloselbstständigen, für die bereits eine Auszahlung in Höhe von über 18 Millionen Euro veranlasst worden sei.