Nach Protest aus Unionsfraktion: Seehofer will Gesetz zu Umwandlungsverbot bei Wohnungen abmildern

Horst Seehofer - Bild: Foto: Michael Lucan, Lizenz: CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
Horst Seehofer - Bild: Foto: Michael Lucan, Lizenz: CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Nach Protesten aus den eigenen Reihen dringt Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) offenbar darauf, das bereits vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz zum Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu entschärfen. Das berichtete die „Bild“-Zeitung am Montag unter Berufung auf Unionskreise. Demnach sollen die Abgeordneten der Unions-Bundestagsfraktion das Gesetz im parlamentarischen Verfahren abmildern. 

Das Gesetz in seiner bisherigen Form ermächtigt die Länder, in Gegenden mit knappem Wohnraum die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für fünf Jahre zu verbieten. Nur ausnahmsweise sollen die Behörden eine solche Umwandlung doch genehmigen, etwa wenn Familienangehörige einziehen wollen, die Wohnung vererbt wird oder wenn sich die Vermieter verpflichten, mindestens zwei Drittel der Wohnungen an die bisherigen Mieter zu verkaufen. Das Gesetz soll Mieter vor Verdrängung schützen. 

Bereits im August hatte etwa der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan Marco-Luczak (CDU) kritisiert, der Ansatz des Gesetzes sei „falsch“. Die Politik müsse „den Menschen helfen, eine Eigentumswohnung zu kaufen statt zu verhindern, dass solche Wohnungen auf den Markt kommen“, sagte er damals dem „Tagesspiegel“. 

Dass Seehofer nun offenbar nachgibt, ärgert die Grünen. „Immer wieder gab es neue Angriffe aus der CDU auf die Einigung zum Umwandlungsschutz. Dass diese neuerdings auch von CSU-Bauminister Seehofer kommen, hat eine neue Qualität“, erklärte Chris Kühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik der Grünenfraktion. 

Kühn mahnte, die SPD dürfe beim Umwandlungsschutz nun „nicht einknicken“. Mit einer Aufweichung beim Umwandlungsschutz drohe die „eh schon unzureichende Novellierung des Baugesetzbuches völlig entkernt zu werden“. Ohne Umwandlungsverbot mache die Novelle jedoch „wenig Sinn“, erklärte Kühn.

Der „Tagesspiegel“ hatte im August berichtet, es gebe Zahlen darüber, wie viele Wohnungen 2019 umgewandelt worden seien, nur für Berlin. 2018 und 2019 waren es demnach jeweils mehr als 12.500 Wohnungen. 

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