Neues Infektionsschutzgesetz definiert Corona-Maßnahmen genauer als bisher

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Wegen der anhaltend hohen Corona-Infektionsraten will die große Koalition die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung auf eine solidere gesetzliche Grundlage zu stellen. Dafür haben Union und SPD eine Reform des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. Das neue Gesetz, das am Freitag erstmals im Bundestag beraten wurde, soll künftig genau definieren, welche Auflagen in der Pandemie möglich sind. Damit sollen sie besser Bestand vor Gericht haben.

Welche Maßnahmen werden in das Gesetz aufgenommen?

Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum, Anordnung eines Abstandsgebots, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Verbote und Beschränkungen für Kultur- und Freizeiteinrichtungen – sowie entsprechende Veranstaltungen. Hinzu kommen Verbote und Auflagen für Sportveranstaltungen, die Schließung von Schulen und Kitas sowie die Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs. 

Genannt sind außerdem Beschränkungen für Übernachtungsangebote, Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen, die Schließung von Einzel- oder Großhandel sowie Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel. Hinzu kommen Absagen und Auflagen für Veranstaltungen, Versammlungen und religiösen Zusammenkünfte.

Zudem werden in dem Gesetz das Verkaufs- und Konsumverbot für Alkohol auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten genannt. Auch die besonders umstrittenen Einschränkungen für die Gastronomie werden in dem neuen Paragrafen 28a genannt, allerdings auch die Erhebung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern. Schließlich werden Reisebeschränkungen genannt. „Die Anordnung der Schutzmaßnahmen muss ihrerseits verhältnismäßig sein“, heißt es in dem neuen Paragrafen weiter.

Endet mit der Neuregelung der vielfach kritisierte Flickenteppich bei den Corona-Maßnahmen?

Das ist nicht unbedingt zu erwarten. Denn es bleibt bei der Regelung, dass die Landesregierungen Rechtsverordnungen für Gebote und Verbote zur Pandemiebekämpfung erlassen. Allerdings können die konkreteren Vorgaben schon zu einer Vereinheitlichung der Maßnahmen führen.

Bekommen die Parlamente mehr Mitspracherechte?

Der Bundestag entscheidet Mitte November über das neue Gesetz, eine Mehrheit dafür ist zu erwarten. Danach hat er aber keine Mitsprachemöglichkeit mehr, was die einzelnen Maßnahmen betrifft. Eine Mitwirkung der Landesparlamente ist nicht vorgesehen.

Was wird für die im kommenden Jahr erwarteten Impfungen und für die Tests festgelegt?

Wenn Impfstoffe gegen das Coronavirus zur Verfügung stehen, sollen diese auch Menschen ohne Krankenversicherung bekommen können. Um mehr Tests machen zu können, sollen künftig bei Bedarf auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore in Anspruch genommen werden können.

Was ist für Eltern vorgesehen?

Fortgeführt wird die Regelung, dass Eltern einen Verdienstausfall erhalten, wenn ihr Kind in Quarantäne muss.

Was ist für Rückkehrer aus Risikogebieten geplant?

Urlaubs-Heimkehrer aus Risikogebieten sollen anders als bisher keinen Verdienstausfall erhalten, wenn sie nach der Rückkehr in Quarantäne müssen. Die Rückkehrer können auch dazu verpflichtet werden, ihren Aufenthaltsort in den zehn Tagen vor und nach der Rückkehr anzugeben – und zu sagen, welches Verkehrsmittel sie dabei genutzt haben. Voraussetzung ist aber, dass der Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen hat – was derzeit der Fall ist. Auch eine digitale Einreiseanmeldung soll es geben.

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