Urteil: Vorfall mit Pyrotechnik in Fußballstadion nicht zwingend Dienstunfall
Ein Vorfall mit Pyrotechnik in einem Fußballstadion muss nicht zwingend als Dienstunfall eines Polizeibeamten anerkannt werden. Damit ein körperlicher Schaden als Dienstunfall gilt, muss das plötzliche Ereignis während der Arbeit die wesentliche Ursache für die Erkrankung […]
