Die Polizei ist im deutschen Föderalismus in der Regel Ländersache – eine Ausnahme ist die Bundespolizei. Zu den wichtigsten Aufgaben der rund 51.300 Beschäftigten zählen der Grenzschutz und die Sicherung des Bahn- sowie des Flugverkehrs. Im Rahmen dieser Schwerpunkt-Aufgaben ist die Bundespolizei auch in der Kriminalitätsbekämpfung tätig. Ihre Befugnisse sind in einem eigenen Gesetz, dem Bundespolizei-Gesetz, geregelt. Sie untersteht dem Bundesinnenministerium.
In Erscheinung treten Bundespolizisten im Alltag etwa bei Kontrollen von Passagieren an Flughäfen, bei der Überprüfung von Papieren beim Grenzübertritt und bei Patrouillen an Bahnhöfen. Vertreten ist sie an mehr als hundert Standorten in Deutschland – und darüber hinaus auch an vielen Einsatzorten im Ausland: Mehr als 2200 ihrer Beamten sind in Osteuropa, dem Nahen Osten, in Afrika und in weltweiten Krisengebieten als Berater und Experten im Einsatz, zum Teil im Auftrag der Vereinten Nationen.