Regierung plant knapp 90 Maßnahmen gegen Rassismus und Rechtsextremismus

Bundeskanzleramt in Berlin
Bundeskanzleramt in Berlin

Mit knapp 90 Einzelmaßnahmen will die Bundesregierung den Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus stärken. Der zuständige Kabinettsausschuss beschloss am Mittwoch den Katalog, der 89 Einzelpunkte auflistet. Auch das von der SPD seit langem geforderte, in der Union aber skeptisch gesehene Demokratiefördergesetz wird demnach kommen. Der Katalog muss noch von der Bundesregierung insgesamt gebilligt werden.

Die Regierung wolle „die Ursachen von Rechtsextremismus und Rassismus besser verstehen lernen, dem Handeln von Rechtsextremen als starker Staat Antworten geben und die Förderung der demokratischen Zivilgesellschaft stärken“, hieß es in einer Erklärung zu dem Maßnahmenkatalog. Das Finanzvolumen für die Vorhaben  beträgt demnach für den Zeitraum 2021 bis 2024 mehr als eine Milliarde Euro. Der Beschluss des Kabinettsausschusses unterstreiche, „dass die Bundesregierung entschlossen gegen Rechtsextremismus und Rassismus jeglicher Art vorgeht“.

Zum Demokratiefördergesetz, mit dem die Förderung entsprechender Projekte und Initiativen verstetigt werden soll, heißt es in dem Beschluss, das Innen- und das Familienministerien würden dazu „zeitnah“ Eckpunkte vorlegen. Der Kabinettsausschuss habe damit eine „wichtige Weiche gestellt“, erklärte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).

„Wir erleben Zeiten, in denen unsere Demokratie gefährdet ist“, erklärte sie weiter. „Extremistische und antisemitische Anschläge, Aktionen von Verschwörungsideologen und Angriffe auf Juden oder Migranten im Alltag – dem stellen wir uns entschlossen entgegen, und ein Gesetz für eine wehrhafte Demokratieförderung wird ein stabiles Fundament dafür sein.“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hob aus der Fülle der vereinbarten Maßnahmen unter anderem das Vorhaben heraus, so genannte Feindeslisten, mit denen Menschen bedroht werden, explizit unter Strafe zu stellen. Geplant sei auch ein neuer Straftatbestand „für antisemitische oder rassistische Hetze“, die direkt an die Betroffenen gerichtet ist und deshalb nicht als Volksverhetzung gilt.

Außerdem werde der Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz gestrichen, kündigte Lambrecht an. Stattdessen werde eine Formulierung gewählt, „die zugleich zeitgemäß ist und dem Willen des Grundgesetzes gerecht wird: nie wieder Rassismus“.

Integrationsstaatsministerin Annette Widmann-Mauz (CDU) erklärte, es liege nun erstmals „ein weitreichendes Maßnahmenpaket vor, um Rassismus und Rechtsextremismus in allen Bereichen zu erkennen, benennen und konsequent zu bekämpfen“. Dazu gehörten „die Stärkung von Sicherheitsbehörden und Strafrecht, mehr Prävention, verbesserte Datenerfassung, der Ausbau von Hilfestrukturen, die Einbeziehung der Perspektive der Betroffenen und der Einsatz für eine chancengerechte vielfältige Gesellschaft“.

Als „Meilenstein“ bezeichnete Widmann-Mauz den Plan, Betroffenen von Rassismus und ihrem sozialen Umfeld mit einem Beratungszentrum gegen Rassismus und einer zentralen Hotline Hilfe anzubieten. „Mit dem Maßnahmenpaket ist es gelungen, die Sichtweise der Betroffenen in den Mittelpunkt zu rücken und sicherzustellen, dass ihre Expertise Eingang in die konkrete Arbeit zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus findet.“

Die Arbeit ist mit dem Kabinettsausschusses sei aber nicht abgeschlossen, betonte Widmann-Mauz. „Die Bekämpfung von Rassismus ist eine Daueraufgabe, die uns noch lange beschäftigen wird.“

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