Die geplante Reform des Infektionsschutzgesetzes stößt auf Unterstützung beim Deutschen Richterbund (DRB). „Es ist wichtig für eine möglichst breite Akzeptanz der Grundrechtsbeschränkungen in der Corona-Krise, dass die Parlamente die wesentlichen Voraussetzungen dafür selbst festlegen“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Freitag. „Die geplante Präzisierung des Infektionsschutzgesetzes durch einen Katalog möglicher Schutzmaßnahmen ist deshalb ein richtiger Schritt.“
Der Bundestag soll am Vormittag erstmals über die geplante Reform debattieren. Damit sollen die von den Ländern verhängten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie künftig besser vor den Gerichten Bestand haben. Dafür wird in das Gesetz eine Reihe konkreter möglicher Maßnahmen aufgenommen – etwa Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht und die Schließung von Restaurants.
Rebehn zeigte sich überzeugt, dass klare gesetzliche Vorgaben zu mehr Rechtssicherheit und zu größerer Einheitlichkeit der Maßnahmen in den Ländern führen würden. „Grundrechtseingriffe auf der Grundlage eines im Parlament breit diskutierten und beschlossenen Gesetzes haben zudem bessere Aussichten, einer Überprüfung durch die Gerichte standzuhalten.“
Ganz grundsätzlich müssten der Bundestag und die Landtage auf dem weiteren Weg durch die Krise wieder stärker ins Zentrum rücken, fügte Rebehn hinzu. „Im demokratischen Rechtsstaat sind die wesentlichen Entscheidungen den Parlamenten vorzubehalten.“