Richterbund lobt Reform des Infektionsschutzgesetzes

Symbolbild: Deutsche Justiz
Symbolbild: Deutsche Justiz

Die geplante Reform des Infektionsschutzgesetzes stößt beim Deutschen Richterbund (DRB) auf Zustimmung. „Grundrechtseingriffe auf der Grundlage eines im Parlament breit diskutierten und abgewogenen Gesetzes haben bessere Aussichten, einer Überprüfung durch die Justiz standzuhalten“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Mittwoch. „Der Gesetzgeber schränkt den Spielraum der Länderexekutive deutlich ein, indem er feste Leitplanken für die weitere Corona-Politik setzt.“

Das führe auch zu einer größeren Einheitlichkeit der Pandemie-Regeln, zeigte sich Rebehn überzeugt. Die geplante Präzisierung des Infektionsschutzgesetzes durch einen Katalog geeigneter Schutzmaßnahmen, die konkret zu begründen, eng zu befristen und abgestuft anzuwenden seien, sei ein richtiger Schritt für die Akzeptanz von Corona-Maßnahmen in der Bevölkerung.

Am Mittwochmittag befasst sich der Bundestag abschließend mit dem Gesetzentwurf. Danach stimmt auch der Bundesrat darüber ab.

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