Sieben von zehn Arbeitern in Fleischindustrie sind prekär beschäftigt

Symbolbild: Fleischindustrie

Arbeiter in der deutschen Fleischindustrie haben meist prekäre Beschäftigungsverhältnisse und verdienen weit unter dem Durchschnitt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlag. Wie die Bundesregierung unter Verweis auf Zahlen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) angab, sind etwa sieben von zehn Beschäftigten in der Fleischbranche über die umstrittenen Werk- und Leiharbeitverträge angestellt.

Es war laut Linkspartei das erste Mal, dass die Bundesregierung Angaben zu den Arbeitsbedingungen in Fleischbranche machte. Der Anteil der Leiharbeiternehmer lag demnach in den vergangenen Jahren bei durchschnittlich 7,5 Prozent. Werkvertragsunternehmen in der Fleischindustrie stellten rechnerisch 63 Prozent der Beschäftigten und machen ein Drittel aller Unternehmen in der Branche aus. 

Die Löhne der Beschäftigten in der Fleischindustrie lagen demnach im vergangenen Jahr im Schnitt 36 Prozent unter dem Durchschnittseinkommen in der Gesamtwirtschaft. Frauen verdienten im Schnitt sogar 38 Prozent weniger. Auch die Einkommenszuwächse von 2008 bis 2019 lagen mit 24 Prozent rund vier Prozent unter dem Schnitt.

Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Linksfraktion, forderte ein Verbot nicht nur von Werkverträgen, sondern auch von Leiharbeit. „Arbeit zu Dumpingbedingungen macht krank“, erklärte sie. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz der Bundesregierung müsse so schnell wie möglich beschlossen werden. Das Gesetz sei auch deshalb notwendig, um die Beschäftigten in den Fleischfabriken „vor der anrollenden Corona-Welle zu schützen“.

Die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie sind im Zuge der Corona-Krise stark in die Kritik geraten. In der Branche gab es eine Serie von Ausbrüchen des Virus, was Kritiker auf die Arbeitsbedingungen sowie die Unterbringung vieler Beschäftigter in beengten Gemeinschaftsunterkünften zurückführen. In den Schlachtbetrieben sind viele Osteuropäer tätig, die von Subunternehmen beschäftigt werden.

Die Bundesregierung brachte als Reaktion auf die Coronavirus-Ausbrüche einen Gesetzentwurf für Reformen in der Fleischindustrie auf den Weg. Der Entwurf sieht vor, dass Großschlachthöfe bei der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine von Partnerfirmen beschäftigten Arbeiter mehr einsetzen dürfen, sondern nur eigenes Personal. Auch die Unterbringung von Schlachthofmitarbeitern soll verbessert und die Zahl der behördlichen Kontrollen in den Betrieben erhöht werden. Die Regelungen sollen zum 1. Januar in Kraft treten.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schrieb Dienstagabend auf Twitter, es sei „höchste Zeit, das von mir vorgelegte und von der Bundesregierung beschlossene Arbeitsschutzkontrollgesetz im Bundestag zu beschließen“. Die Verabschiedung des Gesetzes war in der vergangenen Woche von der Tagesordnung des Bundestages genommen worden. Die Unionsfraktion dringt auf Änderungen; laut Heil will sie das Gesetz „verzögern und verwässern“. 

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