Das Urteil gegen den Mann, der den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Hans Wallow in seiner Wohnung angegriffen hat, ist rechtskräftig. Der Täter muss in Haft, bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe laut Mitteilung vom Freitag die Entscheidung des Bonner Landgerichts. Seine Revision wurde verworfen. (Az. 2 StR 310/20)
Der laut Landgericht „politikverdrossene“ Angreifer gelangte im Dezember 2019, bewaffnet mit einem Gasrevolver und einem Butterflymesser, unter einem Vorwand in die Wohnung Wallows. Zweimal drückte er ab, jedoch löste sich kein Schuss. Wallow und seine Lebensgefährtin konnten ihn schließlich überwältigen, wobei sie leicht verletzt wurden.
Im Mai 2020 wurde der Täter unter anderem wegen Körperverletzung und Führens einer Waffe zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.