Urteil gegen mutmaßlichen Halle-Attentäter könnte kurz vor Weihnachten fallen

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Im Prozess um den Anschlag auf die Synagoge in Halle könnte kurz vor Weihnachten das Urteil gesprochen werden. Am Dienstag beginnen die Schlussvorträge der Nebenklagevertreter, bevor die Verteidigung plädieren wird und der Angeklagte Stephan B. das letzte Wort erhält, wie das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) am Montag mitteilte. Bislang sind Termine bis zum 22. Dezember angesetzt.

Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung für den Angeklagten gefordert. Die Ankläger wollen zudem die besondere Schwere der Schuld feststellen lassen, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich macht.

Bundesanwalt Kai Lohse sprach in seinem Plädoyer vor knapp zwei Wochen von einer „verabscheuungswürdigen“ Tat, die B. aus einer „rassistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Ideologie“ heraus begangen habe. Der Angeklagte habe möglichst viele Menschen töten wollen. Den Angriff auf die Synagoge in Halle nannte der Bundesanwalt einen „der widerwärtigsten antisemitischen Akte seit dem Zweiten Weltkrieg“.

Stephan B. werden in dem Prozess, der aus Sicherheits- und Platzgründen im Landgericht Magdeburg stattfindet, zweifacher Mord, mehrfacher Mordversuch und Volksverhetzung sowie weitere Straftaten vorgeworfen. Laut Anklage versuchte er am 9. Oktober vergangenen Jahres während der Feierlichkeiten zum jüdischen Feiertag Jom Kippur, bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen und die dort versammelten Menschen zu töten.

Als ihm dies nicht gelang, erschoss der 28-Jährige auf offener Straße eine zufällig vorbeilaufende Passantin und einen jungen Mann in einem Dönerimbiss. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen, bevor er gefasst werden konnte. B. hat die Vorwürfe weitgehend gestanden, Reue zeigte er aber nicht.

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