Verfassungsgerichtsurteil erfordert neue Ausgleichsregelung für Atomausstieg

Symbolbild: Atomkraftanlage
Symbolbild: Atomkraftanlage

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht eine Neuregelung zu Ausgleichsansprüchen von Akw-Betreibern wegen des Atomausstiegs erforderlich. Die diesbezügliche Novelle des Atomgesetzes aus dem Jahr 2018 sei „ungeeignet“, die 2016 vom Gericht „festgestellte Grundrechtsverletzung zu beheben“, erklärten die Karlsruher Richter am Donnerstag. Sie gaben einer Klage des Energiekonzerns Vattenfall statt. (Az. 1 BvR 1550/19)

Die Bundesregierung kündigte in einer ersten Stellungnahme des Umweltressorts eine „zügige“ Gesetzesinitiative an. „Die Bundesregierung respektiert selbstverständlich die Entscheidung“, erklärte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) in Berlin. Sie betonte zudem, der Atomausstieg selbst bis Ende 2022 sei von dem Richterspruch nicht betroffen, sondern lediglich der „Randbereich“ der Ausgleichsansprüche.

„Die heutige Entscheidung wird kein Anlass sein, die Abschaltung der Kernkraftwerke hinauszuschieben“, betonte auch Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD). „Der Umstieg auf die erneuerbare Energie mit Windkraft und Photovoltaik ist alternativlos“, stellte er klar. Der Ausstiegsbeschluss sei „nicht verhandelbar“, betonte auch die SPD-Umweltexpertin Nina Scheer.

Bereits im Dezember 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Energiekonzerne für Reststrommengen entschädigt werden müssen, die ihnen mit dem Ausstiegsbeschluss 2011 nach der Atomkatastrophe von Fukushima gestrichen wurden. Damals wurden die geltenden Abschalttermine festgelegt.

Als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verabschiedete der Bundestag im Jahr 2018 die 16. Novelle des Atomgesetzes. Darin heißt es unter anderem, dass die Betreiber sich zunächst ernsthaft um „eine Übertragung der Strommenge“ auf andere Atomkraftwerke bemühen müssten, bevor sie Anspruch auf Kompensation hätten.

Diese Regelung sei „unzumutbar“ und kein angemessener Ausgleich, entschied das Bundesverfassungsgericht nun. Auch sei das damalige Gesetz gar nicht in Kraft getreten, weil keine verbindliche Mitteilung der EU-Kommission dazu vorliege. Konkret geht es in dem Urteil um die stillgelegten Kraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich.

Vattenfall begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts „uneingeschränkt“. Die Atomgesetznovelle von 2018 sei den Vorgaben des Gerichts „nicht einmal im Ansatz gerecht geworden“, erklärte das Unternehmen. Vattenfall müsse dafür entschädigt werden, dass die vom Gesetzgeber zugewiesenen Reststrommengen nicht „zu angemessenen Bedingungen verwertet“ werden konnten. 

„Das Urteil zeigt erneut das Unvermögen der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung einen rechtssicheren Atomausstieg umzusetzen“, erklärte die Grünen-Umweltpolitikerin Sylvia Kotting-Uhl. Nun müssten die Steuerzahler „für einen maßlosen Atomkonzern und die Fehler beim Atomausstieg tief in die Taschen greifen“.

FDP-Fraktionsvize Michael Theurer erklärte zu dem Urteil, die Energiewende werde von der Bundesregierung „schlecht gemanagt und juristisch stümperhaft umgesetzt“. Wenn der Staat in das Eigentum der Kraftwerksbetreiber eingreife, „muss er auch angemessen entschädigen“, stellte sich Theurer hinter die Position der Kraftwerksbetreiber.

Der Anti-Atom-Aktivist Jochen Stay von der Organisation „ausgestrahlt“ nannte es „bestürzend“, dass durch handwerkliche Fehler der Regierung nun „Steuergelder an Akw-Betreiber ausgeschüttet werden müssen“. Der Umweltverband BUND warf Vattenfall vor, dessen Klage sei „von Profitgier getrieben“. Die nun erforderliche Neuregelung solle dafür genutzt werden, „den Atomausstieg vorzuziehen“, forderte der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt.

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