Nach der Entscheidung Sachsen-Anhalts im Streit um den Rundfunkbeitrag, mit der die geplante bundesweite Beitragsanhebung zunächst blockiert wird, wollen ARD und ZDF vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das kündigten die Sender am Dienstag an. „Eine Verfassungsbeschwerde ist leider unausweichlich“, erklärte der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow. ZDF-Intendant Thomas Bellut erklärte, es bleibe „leider keine andere Möglichkeit, als das Bundesverfassungsgericht anzurufen“.
Ohne die ausreichende, unabhängig ermittelte Finanzierung werde das Programmangebot leiden, kritisierte Buhrow. Er bedauere das Ergebnis des Streits in Sachsen-Anhalt. ZDF-Intendant Bellut monierte, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei „ganz offenbar zum Spielball der Politik in einem Bundesland“ geworden.
Wegen des Streits der Magdeburger Kenia-Koalition um die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) die Regierungsvorlage für den Medienstaatsvertrag, über die der Landtag abstimmen sollte, zurückgezogen. Das Parlament wird sich nicht wie geplant noch im Dezember mit der in der schwarz-rot-grünen Koalition umstrittenen Beitragserhöhung befassen. Allerdings blockiert Sachsen-Anhalt damit die zum Jahresbeginn geplante bundesweite Anhebung des Rundfunkbeitrags.