Auch eine für Samstag in Dresden angemeldete sogenannte Querdenken-Demonstration gegen die Corona-Auflagen bleibt verboten. Das Verwaltungsgericht Dresden wies am Freitag einen Eilantrag der Organisatoren gegen die Entscheidung der Stadt zurück, die Kundgebung zu untersagen. Das Gericht folgte der Argumentation der Kommune, dass eine solche Großdemonstration in der Corona-Pandemie nicht möglich ist. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass dort eine ebenfalls für Samstag geplante Querdenken-Demo verboten bleibt.
Eine Demonstration in Dresden mit 4000 Teilnehmern stelle ein „unkalkulierbares und nicht zu kontrollierendes Risiko“ dar, erklärte das Gericht. Die Kammer sehe zudem Ähnlichkeiten mit anderen Querdenken-Kundgebungen, bei denen es zu massiven Verstößen gegen Corona-Regeln gekommen sei.