BGH: Kein Schadenersatz bei Kauf eines Autos nach Bekanntwerden des Dieselskandals

Bundesgerichtshof - Außenansicht - Bild: Photo: Andreas Praefcke / CC BY
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Ein Autobesitzer, der seinen Gebrauchtwagen erst nach Bekanntwerden des Dieselskandals bei Volkswagen gekauft hat, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Vorwurf der Sittenwidrigkeit sei hier nicht mehr gerechtfertigt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag im Fall des Käufers eines Audi TDI. Acht Monate vor dem Kauf, im September 2015, hatte VW die Öffentlichkeit über Probleme mit der Software der Dieselmotoren von VW und anderen Marken, darunter Audi, informiert. (Az. VI ZR 244/20)

Der Käufer klagte vor dem Landgericht Aurich auf Schadenersatz und verlangte den Kaufpreis zurück. Die Klage wurde 2019 abgewiesen, in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Oldenburg hatte er aber Erfolg. Der BGH stellte nun das Urteil des Landgerichts wieder her. 

Das Verhalten von VW sei zum Zeitpunkt des Kaufs nicht mehr darauf angelegt gewesen, „arglose Erwerber zu täuschen“, hieß es zur Begründung. Dies gelte auch in Bezug auf die Marke Audi.

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