Brüssel legt Notfallgesetze für Scheitern der Brexit-Gespräche vor

Symbolbild: Brexit
Symbolbild: Brexit

Die EU-Kommission treibt die Vorbereitungen für den Fall eines Scheiterns der Verhandlungen mit Großbritannien voran. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen veröffentlichte am Donnerstag auf Twitter Notfallgesetze für den Fall, dass es am 1. Januar kein Handelsabkommen mit Großbritannien gibt. Diese Pläne sollen „einige der bedeutenden Störungen“ etwa im Flug- und Straßenverkehr abmildern.

Großbritannien war zum 1. Februar aus der EU ausgetreten, doch bleibt das Land noch bis Jahresende im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion. In der Übergangsphase ist es bisher nicht gelungen, ein Post-Brexit-Handelsabkommen auszuhandeln. Ohne Einigung würden im beiderseitigen Handel zum Jahreswechsel Zölle erhoben mit gravierenden Folgen für die Wirtschaft.

Einige Sektoren würden voraussichtlich besonders hart getroffen, erklärte die EU-Kommission. Für den Flug- und Straßenverkehr zwischen Großbritannien und dem Kontinent sollen deshalb zunächst für sechs Monate Sonderregeln gelten – „unter der Voraussetzung, dass das Vereinigte Königreich dasselbe beschließt“. Gleiches gilt für den Fischereisektor, hier vorerst bis Ende nächsten Jahres.

Einige EU-Länder hatten die Kommission bereits vor Wochen aufgefordert, die Notfallgesetze zu veröffentlichen. Nachdem ein Besuch des britischen Premierministers Boris Johnson am Mittwochabend in Brüssel keinen Durchbruch in den Verhandlungen gebracht hatte, kam von der Leyen dem nun nach. EU-Parlament und die Mitgliedstaaten müssen den Notfallgesetzen noch zustimmen.

„Die Verhandlungen dauern noch an“, erklärte die Kommissionspräsidentin. Aber es gebe keine Garantie dafür, dass ein Handelsabkommen rechtzeitig in Kraft treten könne. „Es ist unsere Verantwortung, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein.“

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