Bund unterstützt Behindertenhilfe und Sozialunternehmen in Corona-Krise

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Symbolbild: Bundestag

Ein Corona-Teilhabe-Fonds soll Einrichtungen der Behindertenhilfe und gemeinnützige Sozialunternehmen vom Jahreswechsel an in der Krise unterstützen. Die Hilfe könne im Einzelfall bis zu 800.000 Euro betragen und solle betriebliche Fixkosten in Höhe von 90 Prozent abdecken, kündigte das Bundessozialministerium am Dienstag an. Viele dieser Unternehmen hätten bislang „nur eingeschränkt oder gar nicht von Corona-Hilfen profitieren“ können, teilte das Ministerium mit. 

Der Bundestag hatte für den Fonds 100 Millionen Euro bewilligt. Dieser schließe eine „Lücke im Netz der bereits beschlossenen Corona-Hilfsmaßnahmen“, erklärte Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD). „In der Corona-Krise dürfen wir insbesondere auch die Menschen nicht aus den Augen verlieren, deren berufliche und gesellschaftliche Teilhabe von Einrichtungen wie Inklusionsunternehmen, Behinderteneinrichtungen und Sozialunternehmen abhängt.“

Die Hilfen können laut Ministerium ab dem 1. Januar 2021 beim Integrationsamt des jeweiligen Bundeslandes für den Zeitraum September 2020 bis März 2021 beantragt werden. Dies sei in einer Förderrichtlinie des Ministeriums und in  Verwaltungsvereinbarungen mit den Bundesländern geregelt worden.

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