Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Hauptangeklagten Stephan E. gefordert. „Die Anklagevorwürfe haben sich bestätigt“, sagte Oberstaatsanwalt Dieter Killmer am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Anklagebehörde will zudem die besondere Schwere der Schuld feststellen lassen.
Killmer plädierte zudem auf eine anschließende Sicherungsverwahrung. E. habe derzeit einen Hang zu erheblichen Straftaten und sei gefährlich für die Allgemeinheit. Bereits seit seiner Jugend sei E. in einer rassistischen Grundhaltung verhaftet. Mehrere Bewährungs- und Haftstrafen hätten ihn nicht von seiner Ideologie abbringen können, sagte Killmer.
Auch für die zweite angeklagte Tat, einem versuchten Mord an einem irakischen Flüchtling im Jahr 2016, forderte die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft. Sowohl der Mord an Lübcke als auch dieser Angriff seien „rechtsextremistische Anschläge“ gewesen.
Der Prozess begann im Juni. Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf seiner Terrasse im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. E. soll ihn aus rechtsextremen Motiven getötet haben.