Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag in Karlsruhe über Gebühren für das Online-Bezahlen via Paypal oder Sofortüberweisung verhandelt. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen das Transportunternehmen Flixbus. Flixbus erhob zeitweilig Aufschläge für diese Zahlungsarten. (Az. I ZR 203/19)
Seit 2018 ist es Händlern verboten, für das Zahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte extra Gebühren zu verlangen. Bislang ist allerdings ungeklärt, ob die Zahlung via Paypal und Sofortüberweisung unter diese Regelung fallen. Denn dabei ist eine dritte Partei eingeschaltet: entweder Paypal oder die Sofort GmbH.
Die Wettbewerbszentrale bekommt nach eigenen Angaben viele Anfragen von Unternehmen dazu und will die Sache grundsätzlich klären lassen. Flixbus erhebt inzwischen keine Aufschläge mehr für diese Zahlungsarten.
Das Landgericht München gab der Klage der Wettbewerbszentrale 2018 statt, das Oberlandesgericht wies sie ein Jahr später in der Berufung jedoch zurück. Daraufhin legte die Wettbewerbszentrale Revision beim BGH ein. Ein Termin für die Urteilsverkündung ist noch nicht bekannt.