Bundesregierung plant neue Ausgleichszahlungen an Kliniken

Symbolbild: Krankenhaus
Symbolbild: Krankenhaus

Angesichts der stark gestiegenen Zahlen von Corona-Patienten will die Bundesregierung den Krankenhäusern zusätzliche Finanzhilfen zukommen lassen. Kliniken in Hotspot-Gebieten sollen die Unterstützung unabhängig von den jeweiligen Intensiv-Kapazitäten bekommen, wie es in dem Entwurf für eine Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heißt, der der Nachrichtenagentur AFP vorliegt und über den zunächst die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Freitag berichtet hatten. 

Kliniken, die in der Corona-Pandemie Operationen und andere Eingriffe verschieben, sollten dafür kurzfristig einen finanziellen Ausgleich erhalten, heißt es in dem Verordnungsentwurf. Krankenhäuser in Hotspot-Regionen mit mehr als 250 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern sollen „unabhängig vom Umfang der freien betreibbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten in dem entsprechenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt“ Ausgleichszahlungen bekommen können. 

Die Länder, die grundsätzlich für die Planung der Krankenhäuser zuständig sind, sollten bestimmen, welche Kliniken von den Ausgleichszahlungen profitieren. „Dadurch soll eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten sichergestellt werden, unabhängig davon, ob diese im Zusammenhang mit Covid-19 oder aufgrund anderer Erkrankungen stationär behandlungsbedürftig sind.“ Die Regelungen soll bis zum 31. Januar befristet gelten. 

Schon zu Beginn der Pandemie hatten die Kliniken Ausgleichszahlungen für das Freihalten von Betten und das Verschieben längerfristig planbarer Operationen erhalten. Aktuell werden aus einzelnen Regionen bereits Engpässe bei der Versorgung von Intensivpatienten gemeldet.

Dies hat auch eine Diskussion um die sogenannte Triage ausgelöst. Darunter wird verstanden, wenn Ärzte entscheiden müssen, welche Patienten sie bei begrenzten medizinischen Kapazitäten bevorzugt behandeln. Bei Corona-Patienten müssten die Ärzte demnach etwa entscheiden, wer zunächst an ein Beatmungsgerät angeschlossen wird und wer nicht.

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