Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch über ein Radfahrverbot nach einer Trunkenheitsfahrt verhandelt. Das Urteil in dem Fall soll am Freitag verkündet werden, wie das Gericht mitteilte. Der Kläger war mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,88 Promille Fahrrad gefahren. Das Amtsgericht München forderte ihn mehrfach zu einem medizinisch-psychologischen Gutachten auf, ob er auch künftig „ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug“ unter Alkoholeinfluss fahren würde. (Az: 3 C 5.20)
Nachdem er dies dreieinhalb Jahre lang verweigerte, zog das Amtsgericht den Führerschein ein und verbot auch das Radfahren auf öffentlichen Straßen. Das Bundesverwaltungsgericht muss klären, ob dies zulässig war und wann gegebenenfalls Trunkenheitsfahrten auf dem Fahrrad verjähren.