Diakonie schlägt Reform der Hartz-IV-Berechnung für höheres Existenzminimum vor

Symbolbild: Hartz 4
Symbolbild: Hartz 4

Die Diakonie hat eine grundsätzliche Reform zur Berechnung des Regelbedarfs für Hartz-IV-Empfänger vorgeschlagen. Das Modell zielt im Kern darauf ab, die Bezüge auf Grundlage eines „realistischen Existenzminimums“ zu erhöhen, zugleich aber den Abstand zu den mittleren Einkommen zu wahren, wie die Diakonie am Freitag in Berlin mitteilte. 

In Zahlen ausgedrückt sieht das Modell so aus: Referenzausgaben für „physische Grundbedarfe“ wie Nahrung und Kleidung, sollen künftig um maximal 25 Prozent, die weiteren Ausgaben um nicht mehr als 40 Prozent hinter dem zurückbleiben dürfen, was die „gesellschaftliche Mitte“ ausgibt.

Der so berechnete Regelsatz solle „das Lebensnotwendige und gesellschaftliche Teilhabe“ ermöglichen, erklärte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Das neue Modell solle dabei „die Fehler der Vergangenheit und willkürliche Streichungen von Ausgaben vermeiden“.

Für die Bezieher würde die neue Berechnung in höhere Bezüge resultieren. Der Hartz-IV-Satz würde von 446 Euro pro alleinstehendem Erwachsenen auf 579 Euro ansteigen. Bei Beziehern in Paargemeinschaft stiege er von 802 Euro auf 971 Euro. Auch die Sätze für Kinder sollen steigen. Ausgearbeitet wurde das Modell von der Verteilungsforscherin Irene Becker.

„Das neue Verfahren belässt einen politischen Entscheidungsspielraum, stellt aber auch sicher, dass der Abstand zwischen dem Existenzminimum und dem mittleren Lebensstandard nicht zu groß ist“, erklärte Becker.

Für die Ermittlung des Grundbedarfs solle eine statistische Vergleichsgruppe mit niedrigen Einkommen identifiziert werden, die diesen Vorgaben am nächsten kommt. Anhand dieser wird dann der Regelsatz ermittelt. Die Vergleichsgruppe der Bezieher wird mit dem nach Einkommen mittleren Fünftel der Haushalte verglichen.

Die Diakonie schlug vor, eine Sachverständigenkommission einzusetzen, die die Methodik der Regelsatzermittlung weiterentwickelt. Bereits jetzt müssten „Weichen für eine korrekte Berechnung im Jahr 2024“ gestellt werden, erklärte Loheide.

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2010 muss die Regelsatzermittlung transparent, sach- und realitätsgerecht erfolgen.

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