Im sogenannten Pfadfinder-Prozess hat das Landgericht Baden-Baden den Angeklagten wegen Anstiftung zur Vergewaltigung zu drei Jahren Haft verurteilt. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, wurde der Angeklagte für schuldig befunden, zwischen 1983 und 1987 als erwachsener Leiter einer Pfadfindergruppe in der baden-württembergischen Stadt mehrere jugendliche Pfadfinder zur Vergewaltigung eines Mädchens angestiftet zu haben.
Das damals zwischen sieben und elf Jahre alte Mädchen, das ebenfalls Mitglied der Pfadfindergruppe war, wurde nach Erkenntnissen der Ermittler auf Anweisung des Angeklagten entkleidet, festgebunden und von den jugendlichen Pfadfindern vergewaltigt.
Um die Tat zu vertuschen, soll der Mann die Beteiligten mit einem sogenannten Pfadfinderschwur zum Schweigen verpflichtet haben. Das Opfer zeigte den Mann im Oktober 2017 an. Die jugendlichen Mittäter aus der Pfadfindergruppe konnten bisher nicht ermittelt werden.
Im Zuge der Ermittlungen traten zahlreiche weitere als Pfadfinderübungen getarnte Missbrauchstaten an Kindern und Jugendlichen zu Tage, die wegen Verjährung aber nicht mehr geahndet werden konnten.