Entscheidung in Koalitionsstreit um Rundfunkbeitrag in Sachsen-Anhalt gefallen – Haseloff zieht Vorlage für Staatsvertrag zurück

Symbolbild: Rundfunkbeitrag in Deutschland

Im Koalitionsstreit um den Rundfunkbeitrag in Sachsen-Anhalt ist eine Entscheidung gefallen. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) zog nach Angaben der Staatskanzlei am Dienstag die entsprechende Regierungsvorlage für den Landtag zurück. Damit wird sich das Parlament nicht wie geplant noch im Dezember mit der in der schwarz-rot-grünen Koalition umstrittenen Beitragserhöhung befassen.

„Mit dieser Lösung geht die Koalition gefestigt aus der Krise hervor und wird ihre Arbeit zum Wohle des Landes bis zum Ende der Legislaturperiode fortsetzen“, erklärte Haseloff. Die Fraktionsvorsitzenden hätten zum Ausdruck gebracht, dass in die weiteren Überlegungen der Länder die Folgen der Corona-Pandemie für Rundfunkanstalten und Beitragszahler einbezogen werden sollten.

Die Koalition in Sachsen-Anhalt ringt seit Tagen um ihren Fortbestand. Die CDU lehnt den neuen Medienänderungsstaatsvertrag, der eine Beitragsanhebung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk um 86 Cent zum 1. Januar vorsieht, ab. Auch die AfD will dem nicht zustimmen. Im Landtag haben beide Parteien zusammen eine Mehrheit.

SPD und Grüne beharrten bislang auf einer Zustimmung zu dem Staatsvertrag und drohten mit einem Ende der Koalition, sollten CDU und AfD im Parlament gemeinsame Sache machen.

Die Entscheidung Haseloffs stieß bei den Koalitionspartnern auf Kritik, sie wollen aber an dem Bündnis festhalten. „Unter normalen Umständen wäre dies der Moment, eine solche Koalition zu verlassen – derzeit sind aber keine normalen Zustände“, erklärte Grünen-Fraktionschefin Cornelia Lüddemann. Grünen-Landeschef Sebastian Striegel erklärte, die Grünen wollten „aus staatspolitischer Verantwortung“ weiterhin eine handlungsfähige Regierung gewährleisten.

SPD-Fraktionschefin Katja Pähle erklärte, sie nehme die Entscheidung zur Kenntnis. „Wir erkennen an, dass der Ministerpräsident seine Entscheidung mit dem Ziel getroffen hat, eine gemeinsame Abstimmung von CDU und AfD zu verhindern und so die Koalition zu erhalten.“

Damit der Medienrechtsänderungsstaatsvertrag und die Beitragserhöhung um 86 Cent auf 18,36 Euro ab Januar in Kraft treten kann, müssten alle Landtage bis Jahresende zustimmen. Fehlt nur ein Landesparlament, ist die zum Jahresbeginn bundesweit vorgesehene Beitragserhöhung hinfällig.

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