EuGH: Entsenderichtlinie für Arbeitnehmer ist rechtens

Symbolbild: EuGH
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Die geänderte europäische Entsenderichtlinie für Arbeitnehmer ist rechtens. Der Gesetzgeber durfte sie anpassen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag. Er wies damit Klagen Ungarns und Polens gegen die Neufassung der Richtlinie ab. (Az. C-620/18 und C-626/18)

2018 beschlossen EU-Parlament und Rat die Neuregelung, um die Rechte von Arbeitnehmern zu stärken, die vorübergehend in einem anderen Mitgliedsstaat arbeiten. Mit der Richtlinie werden Arbeitsbedingungen für entsandte Mitarbeiter weitgehend denen vor Ort angepasst. 

Vor allem sollen die betreffenden Arbeitnehmer ebenso entlohnt werden wie ihre einheimischen Kollegen und zusätzliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht selbst tragen müssen. Zudem schreibt die Richtlinie vor, dass die Beschäftigungsbedingungen des Gastlandes gelten, wenn die Entsendung länger als ein Jahr oder in Ausnahmefällen anderthalb Jahre dauert. 

Polen und Ungarn sahen darin unter anderem einen Verstoß gegen den freien Dienstleistungsverkehr. Sie wollten die Richtlinie mit ihren Klagen für nichtig erklären lassen. Beide wies der EuGH nun in vollem Umfang zurück und begründete das unter anderem mit dem Ziel gleicher Wettbewerbsbedingungen. 

Die EU müsse ein hohes Beschäftigungsniveau fördern und angemessenen sozialen Schutz gewährleisten, hieß es. Der Gesetzgeber könne die Richtlinie anpassen und die Rechte der entsandten Arbeitnehmer stärken, damit sich der Wettbewerb zwischen in- und ausländischen Unternehmen fair gestalte.  

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