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EuGH: Ungarn verstößt mit Asylregeln gegen EU-Recht

EuGH: Ungarn verstößt mit Asylregeln gegen EU-Recht

Symbolbild: Asyl

Ungarn hat mit seiner umstrittenen Flüchtlingspolitik erneut eine Niederlage vor Gericht erlitten: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verurteilte das Land am Donnerstag wegen Verstoßes seiner Asylregeln gegen EU-Recht. Das Gericht verurteilte Ungarn vor allem wegen der „rechtswidrigen Inhaftierung“ von Migranten in Lagern an der Grenze und der Abschiebung von Flüchtlingen ohne Beachtung der geltenden Garantien. (Az. C-808/18)

Der EuGH entsprach damit weitgehend einer Klage der EU-Kommission gegen Ungarn. Die Brüsseler Behörde hatte seit dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015 wiederholt Zweifel an der Vereinbarkeit der ungarischen Asylregeln mit EU-Recht geäußert. 

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sprach von einem „wegweisenden Urteil“. Alle Mitgliedstaaten müssten sicherstellen, dass Flüchtlinge „einen Antrag auf internationalen Schutz stellen können, auch an den Grenzen“, betonte sie. Die Kommission will nun nach Angaben eines Sprechers schriftlich bei den ungarischen Behörden nachfragen, „was die nächsten Schritte sind, um die Umsetzung des Urteils zu sichern“.

Insbesondere die systematische Inhaftierung von Menschen in „Transitzonen“ an der ungarisch-serbischen Grenze stieß in Brüssel auf Kritik. Nach Ansicht der Kommission verstieß es auch gegen Unionsrecht, dass Asylbewerber in Ungarn Anträge ausschließlich in den „Transitzonen“ stellen konnten und sich während deren Prüfung dort aufhalten mussten.

Die ungarische Justizministerin Judit Varga nannte das Urteil auf Facebook „gegenstandslos“. „Die Transitzonen sind geschlossen, aber die strikten Grenzkontrollen werden aufrecht erhalten“, betonte sie. Das Land werde „alles tun, um die Bildung internationaler Flüchtlingskorridore zu verhindern“.

Der EuGH hatte bereits im Mai in einem Eilverfahren geurteilt, die Unterbringung von Asylbewerbern im umstrittenen Containerlager Röszke an der ungarisch-serbischen Grenze sei als „Haft“ einzustufen. Kurz nach dem Urteil kündigte Ungarn die Schließung des Lagers an.

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte in mehreren Fällen einstweilige Verfügungen erlassen, die Ungarn verpflichten, die Migranten in den Lagern mit Lebensmitteln zu versorgen. Auch Missbrauch und Menschenhandel bereiten dort laut Experten des Europarats Probleme.

Ungarn steht zusammen mit Polen seit Jahren wegen rechtsstaatlicher Verfehlungen im Visier der EU. Vergangene Woche hatten sich die Mitgliedstaaten beim Gipfeltreffen in Brüssel auf einen Kompromiss geeinigt, nach dem EU-Hilfen bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit künftig theoretisch gekürzt werden können. 

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