Der Europarat sieht in dem französischen Plan für ein Sicherheitsgesetz einen „Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung“. Die Europarats-Kommissarin für Grundrechte, Dunja Mijatovic, erklärte, der Gesetzentwurf sei „vom Gesichtspunkt der Menschen- und Grundrechte nicht zufriedenstellend“. Konkret bemängelte sie einen Artikel, der die Veröffentlichung bestimmter Filmaufnahmen von Polizeieinsätzen unter Strafe stellt.
„Das in Artikel 24 formulierte Verbot (…) stellt einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung dar“, schrieb Mijatovic in einem auf den 15. Dezember datierten Brief, der am Freitag bekannt wurde. Das Schreiben richtet sich an den französischen Senat. Das Oberhaus befasst sich im neuen Jahr mit der Vorlage, nachdem die Nationalversammlung sie bereits in erster Lesung gebilligt hat.
In den vergangenen Wochen hatten Zehntausende Menschen in Frankreich gegen das Gesetz protestiert, vor allem in Paris kam es zu Ausschreitungen und zahlreichen Festnahmen, vereinzelt auch von Journalisten. Wegen der Proteste auch von Journalistenverbänden sagte die Regierung eine Nachbesserung des umstrittenen Artikels zu – ein neuer Wortlaut ist jedoch bisher nicht bekannt.
Die Regierung von Präsident Emmanuel Macron will mit dem geplanten Gesetz die Polizei besser vor persönlichen Angriffen schützen. Kritiker sehen dagegen die Pressefreiheit bedroht und fürchten einen „Persilschein“ für gewalttätige Polizisten.