Das ab 1. Januar geltende Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie wird voraussichtlich Gerichte beschäftigen. Mehrere Branchenverbände gehen davon aus, dass einzelne Unternehmen klagen, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ am Donnerstag berichtete. Der Präsident des Zentralverbands der Geflügelwirtschaft (ZDG), Friedrich-Otto Ripke, sagte, nicht das Verbot der Werkverträge als solches sei unter den Geflügelfleischproduzenten strittig, aber das weitergehende Verbot sämtlicher Leiharbeit in den Betrieben.
„Im Verbot der Zeitarbeit in nur einer Branche sehen wir einen Verstoß gegen unsere Verfassung“, sagte Ripke. Er sei „sicher, dass ein oder mehrere betroffene Unternehmen dagegen erfolgreich Klage beim Bundesverfassungsgericht erheben werden“.
Ähnlich äußerte sich die Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Fleischwarenindustrie, Sarah Dhem. Sie wisse noch nicht, wie sich einzelne Unternehmen aus ihrem Verband – überwiegend Wurstproduzenten – entschieden hätten. „Aber wir gehen davon aus, dass einige klagen werden“, so Dhem.
Nach großen Corona-Ausbrüchen unter Schlachthof-Mitarbeitern hatte die Bundesregierung ein Verbot sogenannter Werkverträge auf den Weg gebracht, mit denen Subunternehmer ihre Arbeiter in Schlachthöfe schicken. Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt. Mit dem Gesetz werden Werkverträge ab dem 1. Januar verboten, der Einsatz von Leiharbeitern ab dem 1. April 2021.
Große Fleischproduzenten haben nun damit begonnen, bisherige Beschäftigte von Subunternehmern fest anzustellen. Allein beim Marktführer Tönnies sind das nach Angaben eines Unternehmenssprechers 6000 Menschen, wie die Zeitung weiter berichtete.